Die Situation in den Betrieben

§

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
ArbStättV
Ausfertigungsdatum: 12.08.2004

§5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung nimmt mehr und mehr einen hohen Stellenwert ein. Gesunde Mitarbeiter/innen sind motiviert, leistungsstark und auch weniger krank!

Vor dem Thema Rauchen kann sich ein Unternehmen nicht verschließen. So ist Rauchen immer noch das größte vermeidbare Erkrankungsrisiko. Allein in Deutschland sterben jährlich ca. 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

Atemwegserkrankungen stehen ganz weit oben im Ranking der Krankheitsarten, die zum Krankenstand führen, bezogen auf dessen Häufigkeit sogar auf Platz 1. Der direkte Zusammenhang mit dem Rauchen ist unbestritten. Nebenbei wird ein Unternehmen durch BGM-Angebote für qualifizierte Bewerber attraktiver auf dem Arbeitsmarkt.

Betriebsbedingtes Rauchverbot

In vielen Branchen ist das Rauchen allein schon durch Brandschutz- und Hygienevorschriften verboten. Raffinerien, Lebensmittelbetriebe, Krankenhäuser, Feinelektronik, Papier/Kartonagen, Speditionen – hier die gesetzlichen Auflagen einzuhalten ist für Unternehmen existenziell. Die beste Lösung ist doch, Rauchern/innen zu helfen diese gefährliche Sucht zu beenden. Und mal ehrlich, welches Unternehmen möchte in der Außenwirkung als Raucherfirma wahrgenommen werden?

Arbeitsstättenverordnung

Neben einem betriebsbedingten Rauchverbot zwingt die Arbeitsstättenverordnung bzw. das Nichtraucherschutzgesetz die Unternehmen das Rauchen zu verbieten. Die Folge: zusätzliche Kosten durch Rauchpausen, kostenintensives Einrichten von Raucherzonen und nicht zuletzt ein gestörtes Betriebsklima. Arbeitgeber stehen in der Pflicht das Rauchen zu verbieten oder zumindest zu reglementieren.

Sie müssen den Spagat schaffen zwischen dem Erfüllen der gesetzlichen Auflagen und den Wünschen und Anforderungen Ihrer nichtrauchenden und rauchenden Mitarbeiter. Dies ist mitunter nicht einfach und führt oft zu langwierigen und emotionalen Diskussionen.

Raucher wollen sich nicht gerne einschränken, Nichtraucher dagegen keinen Qualm und ebenso viele Pausen wie die rauchenden Kollegen. Eine Zwickmühle für Unternehmen. Der beste Weg allen Anforderungen des Gesetzgebers und der Belegschaft gerecht zu werden sind Betriebsvereinbarungen mit begleitenden Maßnahmen zur Raucherentwöhnung.

Eine Chance für positive Veränderungen in Ihrem Unternehmen!

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